Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Abschlüsse und Lieferungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 
I       Angebot und Abschluss

1.    Unsere Angebote sind, soweit wir nichts anderes schriftlich zusichern, unverbindlich und freibleibend. Dies gilt für alle Angebote (Prospekte, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten, Newsletter, Aktionen) enthaltenen Angaben.

2.    Änderungen im Technischen Bereich sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.    Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahmeerklärung der Bestellung des Kunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn der Bestellung des Kunden ein Angebot der Firma Schlosserei-Strahm vorausgegangen ist. Erhält der Kunde unsere schriftliche Bestätigung nicht, kommt der Vertrag ersatzweise mit der Lieferung zustande. Eigenmächtige einseitig vorgenommene Vertragsänderungen, -teilungen oder -annullierungen bedürfen unserer Zustimmung.

4.    Werden bei Anfertigungen für Vertragspartner nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben unseres Vertragspartners Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns unser Vertragspartner von Ansprüchen verletzter Dritter frei.

5.    Das zu Verfügung stellen von Mustern, Ansichtsobjekten, Aussteller und Geräten an Private und Unternehmer erfolgt grundsätzlich nur gegen Berechnung.

 

II     Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und seine Folgen, und Garantieanspruch

1.    Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Transport-, Fracht- und Verpackungskosten.

2.    Preisänderungen sind uns vorbehalten, auf Preise vorangegangener Geschäftsbeziehungen kann sich nicht berufen werden.

3.    Unsere Forderungen von sind in voraus in Schweizer Franken zu bezahlen, andere Zahlungsarten nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Widerruf dieser Vereinbarung kann jederzeit und ohne Grund erfolgen.

4.    Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, unbeschadet anderer Rechte, Zinsen in Höhe des banküblichen Satzes, mindestens aber 8% über den jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sofern der Kunde ein Privatkunde ist, tritt an die Stelle des Zinssatzes von 8% ein solcher von 6%.

5.    Wir sind berechtigt, alle offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, ohne Rücksicht auf die eventuell noch laufende Laufzeit, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wir Kenntnis von Umständen erhalten, die nach unserer Ansicht geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu begründen.

6.    Garantie gemäss OR. Ausser auf dem Produkt ist eine andere Herstellergarantie. Herstellergarantie gemäss Herstellerangaben. Auf Ersatzteile Garantie max. 1 Jahr, auf Garantieersatzteile max. 3 Monate. Der Garantieanspruch bestehen nur auf Teile. Das Auswechseln der Teile ist nicht unter Garantieanspruch und wird dem Kunden seperat in Rechnung gestellt. Ausser bei Arbeiten die durch storm72 durchgeführt wurden. Bei  den durch storm72 ausgeführten Arbeiten besteht ein Nachbesserungsrecht. Wird das Nachbesserungsrecht nicht gewährt/wahrgenommen, erlischt jeglicher Anspruch. 


II.I     Montagearbeiten, Auftragsarbeiten in unserer Werkstatt

1.    Unsere Werkstattaufträge sehen wir als Prototypenbau an.
Die von uns erstellten Angebote und Auftragsbestätigungen beinhalten einen Richtpreis ,den wir versuchen im besten Wissen und Gewissen einzuhalten.
Da der Aufwand im Prototypenbau durch Abweichungen von Kombinierbarkeiten jederzeit stark variieren kann, finden die Branchenüblichen maximalen Abweichungen von Aufwänden von 10% keine Anwendung. 
Auszuführende Arbeiten sind immer ein Auftrag im Aufwand, was beinhaltet, dass wir unsere Aufwände real verrechnen.
Bei grösseren Abweichungen gegenüber dem Angebot und der Auftragsbestätigung versuchen wir unseren Kunden zeitnah mitzuteilen.



III   Stornierung und Sistierung

1.    Die Streichung von Abschlüssen wird grundsätzlich nicht anerkannt. Stimmen wir einer solchen aber ausnahmsweise doch zu, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

2.    Stimmen wir einer späteren als der ursprünglich vereinbarten Lieferung zu, sind uns die daraus entstandenen Nachteile auszugleichen, zB durch die Zahlung der Einstellkosten.


IV   Lieferzeit und Liefermöglichkeiten

1.    Wir liefern grundsätzlich nur in die Schweiz.

2.    Liefertermine und Fristen sind nur im Falle einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung verbindlich, ansonsten handelt es sich grundsätzlich um ca. Angaben. Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen. Ist keine andere länge Lieferfrist von uns mitgeteilt worden, ist eine Lieferfrist von 120 Tagen als normale Lieferzeit anzusehen. Nach verstreichen dieser Lieferfrist ist es Ihnen möglich, ohne Angabe weiterer Gründe, vom Verkauf zurückzutreten und die bereits erfolgte Zahlung zurückzufordern. 

3.    Die vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk oder Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

4.    Lieferfristen verlängern sich, bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens und Einflussgebiets liegen, soweit solche Hindernisse auf unsere Vertragserfüllung gegenüber dem Vertragspartner nachweislich massgebenden Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Zulieferer eintreten.

 

V     Eigentumsvorbehalt

1.    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bei Vereinbarung ihrer unentgeltlichen Verwahrung durch den Kunden unser Eigentum, auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bestimmte Forderungen geleistet werden.

2.    Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware bzw. die uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

3.    Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.  Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen.

4.    Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche – unter Berücksichtigung des vorstehenden Satzes – wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5.    Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmässig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

6.    Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

VI   Verpackung und Versand

1.    Verpackung kann nach unserer Wahl teilweise zur Verfügung gestellt oder berechnet werden. Letzteren Falls kann sie grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen werden.

2.    Der Versand erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Werks oder Lagers auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch dann, wenn wir den Versand mit eigenen Mitteln durchführen.

Bei offensichtlicher Beschädigung der Ware und der Verpackung bitten wir Sie, die Ware nicht anzunehmen.

Transportbeschädigungen an der Ware müssen zwingend sofort beim Spediteur sowie bei uns gerügt werden. Maximum innerhalb 48h nach erhalt der Ware.

3.    Versandweg und Beförderungsmittel sind unserer Wahl überlassen.

4.    Von uns entrichtete Frachtkosten gelten nur als Verauslagung für den Kunden. Mehrkosten für eilige Versendungsarten, wie zB Post- oder Bahnexpress oder Luftfracht, gehen zu Lasten des Kunden, und zwar auch dann, wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarung im Einzelfall die Frachtkosten zu übernehmen verpflichtet sind.

 

VII Lieferumfang, Messmethoden, Schutzrechte, Datenschutz

1.    Massgebend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung. Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als Erfüllung selbstständiger Verträge.

2.    Technische Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen, aus Gründen der Produktpflege, aus Forderungen des Gesetzgebers oder aus sonstigen Gründen als notwendig erweisen, sind zulässig. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder Regelwerte gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Messmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten unsere Messmethoden.

3.    Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Wenn wir infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreifen, stellt uns der Besteller von Ansprüchen dritter Rechtsinhaber frei.

Weitergehende Schäden trägt der Besteller.

4.    Wir sind berechtigt, Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

VIII       Mängelrügen und Ansprüche des Kunden wegen Mängel

1.    Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Offene Mängel innerhalb von 10 Tagen, für verdeckte gilt eine Frist von sechs Monaten nach Lieferung. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2.    Mängelrügen wegen Gewichtsdifferenzen können nur aufgrund einer ordnungsgemässen Nachwägung bei Anlieferung anerkannt werden.

3.    Jede Be- und Verarbeitung muss beim Erheben einer Mängelrüge sofort eingestellt werden. Wird dies unterlassen gilt dies als vorbehaltsloser Verzicht auf jedwede Mängelansprüche, auch wenn solche bereits geltend gemacht wurden. Das gleiche gilt, wenn der Besteller uns keine Gelegenheit gibt, die Identität der Ware und den Mangel zu prüfen oder uns keine Probe zur Verfügung stellt.

4.    Erweist sich eine Beanstandung als begründet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt dies fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.  Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht bzw. die Aufhebung des Vertrages zu.

5.    Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6.    Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

7.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

8.    Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus der Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

9.    Soweit wir Transport- oder Wiegekosten im Rahmen der Mängelhaftung zu tragen haben, reicht unsere Verpflichtung nur bis zur ursprünglichen Anlieferungsstelle.

10. Bei Schäden, die von Dritten vor dem Gefahrübergang verursacht wurden, hat der Besteller unsere Rückgriffsrechte zu wahren und insbesondere die bahnamtliche Bestandsaufnahme, die Beweissicherung und die Fehlmengenbescheinigung herbeizuführen.

 

IX   Werkzeuge

1.    Vom Lieferwerk hergestellte und vom Besteller bezahlte Werkzeuge und Sondereinrichtungen gehen in unser Eigentum über und bleiben auch in unserem Besitz. Wir dürfen solche Werkzeuge und Sondereinrichtungen anderweitig verwenden oder verschrotten, wenn der Besteller die daraus hergestellten Waren drei Jahre nicht mehr abgenommen hat. Der Besteller verzichtet insoweit auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Erfüllungsort: Zollbrück
Gerichtstand: Burgdorf

Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschliesslich dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

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www.storm72.ch,  storm72 – Thomas Strahm, Schachenstrasse 24, 3436 Zollbrück, gültig ab 15. Januar 2014